Uns erreichen immer wieder Anfragen wegen der Mitnahme von Hunden - dies ist in unseren Beförderungsbedingungen geregelt:


9.2 TIERE

(1) Fahrgäste können, ohne hierauf einen Rechtsanspruch zu haben, Tiere unentgeltlich mitnehmen, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet ist und andere Fahrgäste nicht belästigt werden.

(2) Hunde bedürfen grundsätzlich der Aufsicht durch eine geeignete Person. Sie müssen kurz angeleint werden. Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen zudem einen Maulkorb tragen.

(3) Hunde dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden, sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden, die ebenfalls keine Sitzplätze blockieren dürfen.

(4) Die Mitnahme von Hunden mit gesteigerter Aggressivität („Kampfhunde") ist unbeschadet aller anderen Bestimmungen dieser Beförderungsbedingungen in allen Zügen ausgeschlossen. Auf die einschlägigen Rechtsvorschriften wird verwiesen.

(5) Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind immer zur Beförderung zugelassen.